Darf für Glücksspiel Werbung gemacht werden?

Werbung für Glücksspiel ist in Deutschland nur eingeschränkt erlaubt.

Die Bestimmungen werden im Glückspielstaatsvertrag geregelt und hängen vom Gefährdungspotenzial des speziellen Glücksspielangebots ab. Die Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Gruppen richten. Sie darf auch nicht irreführend sein, was die Gewinnchancen oder die Höhe des Gewinns betrifft. Werbung für unerlaubte Glückspiele ist verboten.

Wenn Sie denken, dass konkrete Werbemaßnahmen gegen bestehende Richtlinien verstoßen, können Sie sich an den Deutschen Werberat richten, um eine Stellungnahme des betreffenden Unternehmens zu erwirken: https://werberat.de/beschwerde.